Tierhaftpflichtversicherung
Warum brauchen Sie eine Tierhalterhaftpflichversicherung:
"Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass jeder Besitzer (Halter) eines Pferdes oder Hundes der sogenannten Gefährdungshaftung gemäß BGB unterliegt. Das heißt im Klartext:
Schädigt das Tier einen Dritten an seiner Gesundheit oder seinem Vermögen, so ist der Besitzer dafür haftbar zu machen, und zwar in unbegrenzter Höhe und unabhängig von Verschulden oder Nichtverschulden."
Jeder haftet unabhängig vom Verschulden:
- in unbegrenzter Höhe
- mit gegenwärtigem und zukünftigem Vermögen
- bis zu einer Dauer von 30 Jahren
- für Personen, Sach-und Vermögensschäden
Die Folgen von Haftpflichtschäden:
- evtl. existenzgefährdende Zahlungsverpflichtungen für den Schadenverursacher
- Hohe Zahlungsausfälle für den Geschädigten, sofern der Verursacher keinen Versicherungsschutz besitzt und seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann
Wir schließen diese Lücke!
Unsere Deckungskonzepte setzen genau dort an, wo andere Produkte aufhören.
Neben den marktüblichen Deckungen haben wir verschiedene Konzepte mit Deckungserweiterungen und Erhöhungen, die fast konkurrenzlos sind.
Sehen Sie sich bitte die Tarifdetails an.
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